Feuerlöscher und Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter - Extern geht auch!

Was muss ein Brandschutzbeauftragter leisten

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten werden seit Dezember 2020 in der DGVU Information 205-003 geregelt. Sie umfasst 26 Punkte, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte. Dieser Spezialist muss nicht Teil Ihres Unternehmens sein, sondern kann extern berufen werde.

Er ist zum Beispiel verantwortlich für:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirkung bei der Beurteilungen der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Dokumentierung der Brandschutztätigkeiten

Die gesamte Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.

Pflichten des Brandschutzbeauftragten

EIn Brandschutzbeauftragter ist Teil der Brandschutzorganisation und Ansprechperson für alle Fragen im Unternehmen zum Thema Brandschutz. Die Anforderungen, die ein externer Beauftragter erfüllen muss, ergeben sich beispielsweise aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:

  • §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • ASR A2.2
  • § 22 DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Information 205-003
  • vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
  • VdS 3111

Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) lassen sich ebenfalls Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Sollte es im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen zur Feststellung  eines erhöhten Brandrisikos kommen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sparen Sie sich schwierige Verhandlungen mit Versicherungen, die bei Unfällen auf Sie zukommen und sichern Sie sich durch die externe Zusammenarbeit mit einem professionellen Brandschutzbeauftragten ab.
Ich berate Sie im Rahmen der geltenden Gesetze und Richtlinien für 83€/h fair und zuverlässig. Natürlich bei Ihnen vor Ort.
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