Barrierefrei Bauen - Daniel Krämer

Barrierefrei bauen

Was bedeutet eigentlich „Barrierefreiheit“?

Sind heute nicht alle Neubauten barrierefrei und für ein Leben in den eigenen Wänden bis ins hohe Alter vorgesehen?
Nein, leider kann ich dies aus persönlicher Erfahrung nicht bestätigen.
Deshalb habe ich mich an der „Sprengnetter Akademie“ fortgebildet und mit dem Zertifikat zum Barrierefrei-Experten abgeschlossen.
Wenn man an barrierefrei denkt, denkt man zunächst an gut passierbare Wege zum Wohnhaus, ausreichend breite Türen, Nutzungsmöglichkeiten mit einem Rollstuhl oder einem Rollator. Hinzu kommen vielleicht noch barrierefreie Wohnungseinrichtungen, Notrufsysteme und andere technische Hilfsmittel. Hier ist jedoch viel mehr zu beachten, wie man zunächst annimmt! 
Einige Beispiele hierfür sind: Steigungswinkel der Zuwegung zum Haus, Türbreiten der Haupteingangstür, Türbreiten in der Wohnung, Treppenläufe, Handlaufformen, Bewegungsflächen, Brüstungshöhen oder die Höhe der Türgriffe.
Es ist wichtig, von Beginn an einen Fachmann an der Seite zu haben, der auf diese Planungs- und Ausführungsgrundlagen von Anfang an hinweist. Hier bin ich Ihnen behilflich und unterstütze Sie beratend.

Wo beginnt "barrierefreies Bauen" und wer hat etwas davon?

Eigentlich profitieren alle Bewohner eines Gebäudes von barrierefreiem Bauen:
Eltern mit Kinderwagen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen, aber auch Menschen mit kurzzeitigen Beeinträchtigungen.
Grundsätzlich ist Mobilität ein wesentlicher Bestandteil unserer Lebensqualität und dies spiegelt sich im privaten und auch öffentlichen Umfeld wider.
Wer bis ins hohe Alter „selbstbestimmt“ wohnen möchte, muss sich sehr früh über eine ideale Wohnform Gedanken machen, denn Beeinträchtigungen kennen kein Alter!
Fragestellungen hierzu sind:
Ist meine aktuelle Wohnsituation in meinen eigenen vier Wänden hierfür nutzbar?
Kann ich meine eigenen vier Wände zukunftsfähig „barrierefrei“ umbauen?
Ist dies für mich finanziell umsetzbar und welche Fördermittel kann ich in Anspruch nehmen?
Oder ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z.B. Neubau) notwendig?

Ich werde Sie, als ImmoBarrierefreiExperte® fachlich beraten und Ihnen behilflich sein, wie Sie mit dieser Thematik umgehen können.
Rufen Sie mich gerne an und stimmen Sie einen Beratungs- bzw. Ortsbesichtigungstermin mit mir ab.

Mein Partner in Sachen Barrierefreiheit

Seit langem arbeite ich in diesem Bereich mit Steven Lützenberger von „Projektbau Lützenberger“ zusammen.
Von Fliesenverlegung über Maler- und Verputzarbeiten, Badsanierungen bis hin zu Komplettsanierungen und Fassadengestaltung ist Herr Lützenberger ein verlässlicher Partner, wenn es um die handwerklichen Umsetzungen der Planungen geht, die zum Teil ganz genauen Ausführungen bedarf, um bestimmte, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. 

Freiberufliche Tätigkeit (Katalogberuf) gem §18 Abs.1 Nr.1 EstG. Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1 UstG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.