Daniel Krämer Immobilienbewertung

Immobilienbewertung vom Fachmann

Mit welchem Verfahren bewerten Sachverständige Ihre Immobilie?

Gemäß Immobilienwert­ermittlungsverordnung (kurz : ImmoWertV) sind insgesamt drei verschiedene Verfahren in Deutschland zugelassen, um eine Immobilienbewertung vorzunehmen.
Das Sachwertverfahren: hierbei bewertet der Sachverständige eine Immobilie mit Fokus auf Ihren materiellen Wert. Der Sachwert bezieht sich demnach auf die Bausubstanz.
Das Vergleichswertverfahren: Bei diesem Verfahren nimmt der Sachverständige die Bewertung auf Basis realisierter Verkaufspreise vor, die als Vergleichswerte dienen. Diese wurden bei vergleichbaren Objekten erzielt.
Das Ertragswertverfahren: Mit diesem Verfahren bewertet der Sachverständige Ihre Immobilie gemessen an den Erträgen, die Sie als Mietobjekt einbringt.
TIPP: Ein professioneller Immobilienbewerter wendet grundsätzlich mindestens zwei der normierten Bewertungsmethoden an, um ein verlässliches und aussagekräftiges Ergebnis zu ermitteln und gleicht die berechneten Werte miteinander ab. Die Wahl der Verfahrensart hängt dabei immer von der jeweiligen Immobilie ab, welche Sie bewerten lassen.

Immobilienbewertung Daniel Krämer
Zertifikat Daniel Krämer Bauberatung

Übersicht der einzelnen Angebote

Immobilienwertgutachten

Das Immobilienwertgutachten ermöglicht eine verlässliche Aussage über den echten Immobilienwert. Es wird in der Regel zur Vorlage bei Gericht oder Behörden oder zur Klärung steuerlicher Sachverhalte benötigt. Das Gutachten eignet sich für Grundstücke, Häuser, Wohnungen und gewerbliche Gebäude. Es wird nach § 194 Bau GB in Form einer Verkehrswertermittlung nach dem deutschen Wertermittlungsrecht gemäß der Immobilienwertermittlungverordnung (ImmoWertV 21) ausgestellt.
Bearbeitungszeit ca. 4-6 Kalenderwochen nach erfolgtem Ortstermin.
Hier finden Sie meine Honorarübersicht.

Meine Leistungen für Sie:

  • Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
  • Beurteilung der Bausubstanz
  • Beschreibung der Immobilie
  • Beschreibung der Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung von Flächenangaben (Bruttogeschoßfläche, Wohn- und Nutzfläche etc.)
  • Ermittlung des Bodenwertes
  • Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, etc.)
  • Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren

Kurzgutachten und Wertermittlung

Umfang eines Kurzgutachtens

Das Kurzgutachten umfasst eine Ortsbesichtigung des Objekts, sowie die Plausibilisierung der Objekt- und Lagedaten. Die Wertermittlung findet mittels zwei normierter und anerkannter Verfahren statt und wird entsprechend dokumentiert. Schäden und Mängel werden hierbei berücksichtigt. Rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten sowie auf dem Objekt bestehende Rechte und Lasten werden in die Bewertung mit einbezogen. Ebenfalls wird eine Fotodokumentation vorgenommen und abgebildet. Es werden der aktuelle Grundbuchauszug, ein Bodenrichtwertauszug, sowie eine aktuelle Liegenschaftskarte und der einschlägige Grundstücksmarktbericht eingeholt bzw. zugrundgelegt. Ein Kurzgutachten umfasst etwa 30 bis 35 DIN A4 Seiten und Anlagen.

Verwendung

Das Kurzgutachten ist sinnvoll, wenn Sie den Wert einer Immobilie ermitteln möchten und dies in einem überschaubaren Kostenrahmen passieren soll. Dies betrifft häufig den Ankauf einer Immobilie oder den Verkauf innerhalb einer Familie. Das Kurzgutachten eignet sich zudem bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen von Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen und Trennungen. Es kann auch als Finanzierungsgrundlage dienen oder für Betreuungsgerichte verwendet werden. Weiter-hin ist es sinnvoll, wenn Miteigentümer abgefunden werden sollen. Das Kurzgutachten bietet eine gute Planungs- und Argumentationsgrundlage.

Es ist nicht gerichtsfest und eignet sich somit nicht für gerichtliche Streitigkeiten.

Unterschied zum Verkehrswertgutachten

Das Kurzgutachten ist deutlich weniger umfangreich als das Verkehrswertgutachten (gem. § 194 BauGB). Es werden keine behördlichen Unterlagen eingeholt. Ebenso wird die Objekt- und Lageschreibung verkürzt. Das Kurzgutachten beschränkt sich auf die wesentlichen Verfahren zur Wertermittlung und das Ergebnis. Grundlage sind vorgegebene und nicht überprüfte Angaben des Auftraggebers (falls vom SV nicht selbst ermittelt, Angabe im Gutachten), das Grundbuch, die Liegenschaftskarte und die Feststellungen des Gutachters beim Ortstermin, sowie die im Grundstückmarktbericht zugrunde liegenden Informationen.

Vorteile des Kurzgutachtens

  • Schnelle zeitnahe Erstellung und Ergebnis (innerhalb 3-4 Wochen)
  • Kurzgutachten zum Festpreis
  • Schriftliche Dokumentation des Zustandes und des Wertes
  • Werteinschätzung als Entscheidungshilfe
  • Plausibilisierung von Exposédaten

Kurzgutachten / Wertermittlung Eigentumswohnung
600,00 € netto

  • Ortstermin inkl. Unterlagensichtung
  • Einholung des Grundbuches, Liegenschaftskarte und Bodenrichtwert
  • Berechnung und Wertermittlung mittels normierter Verfahren
  • Fotodokumentation
  • Schriftliche Ausfertigung (1-fach geöst) inklusive
  • weitere Gutachten 20,00 €/Stück

Kurzgutachten / Wertermittlung Ein-/ Zweifamilienhaus
720,00 € netto

  • Leistungen wie oben angegeben

Kurzgutachten / Wertermittlung Mehrfamilienwohnhaus
850,00 € netto

  • Leistungen wie oben angegeben

Kurzgutachten / Wertermittlung EFH-/ZFH mit Nebengebäuden
850,00 € netto

  • Leistungen wie oben angegeben

Kurzgutachten / Wertermittlung Gewerbeobjekt
900,00€ netto

  • Leistungen wie oben angegeben

Kaufpreisüberprüfung

Eine Kaufpreisüberprüfung ist eine günstige Alternative, wenn Sie eine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Kaufpreis und Zustand der Immobilie benötigen. Immobilienwertgutachten:

Die Honorarkosten betragen 129 Euro je Arbeitsstunde.

Meine Leistungen für Sie:

  • Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
  • Sichtung von Unterlagen (Exposé etc.)
  • Überprüfung des Kaufpreises anhand der Vorgaben gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Marktwertindikation

Eine Marktwertindikation ist eine einfache, sichere und schnelle Methode, eine verlässliche Aussage über den Wert einer Immobilie zu treffen. Sie kann durchaus für die Bestimmung eines Immobilienwertes herangezogen werden, geht aber nicht in die Tiefe einer üblichen Wertermittlung. Sie dient lediglich zur Bestimmung eines durchschnittlichen Sach-oder Ertragswertes.

Die Honorarkosten betragen 129 Euro je Arbeitsstunde.

Machen Sie Ihren Ortstermin  zur Innen-und Außenbesichtigung Ihres Objekts.

Freiberufliche Tätigkeit (Katalogberuf) gem §18 Abs.1 Nr.1 EstG. Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1 UstG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.